Bezuschussung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Osteopathie

08.11.2021

Die Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, wie einige von Euch bereits wissen.

Es handelt sich um eine Zusatzleistung, die von einer Kasse zur nächsten unterschiedlich ist.

Als Osteopathen haben wir die Möglichkeit, uns bei diesen Kassen listen zu lassen, dennoch ist nicht gewährleistet, dass alle Kassen unsere Qualifikation anerkennen (z.B. die Techniker)/ bzw. manche Kassen verlangen neben der osteopathischen Qualifikation z.B. eine Approbation/ Qualifikation zum Physiotherapeuten (z.B. die Knappschaft). Darauf haben wir keinen Einfluss.

Ob die jeweilige Krankenkasse von einem Jahr zum nächsten diese Zusatzleistung anbietet, liegt ebenfalls nicht in unserer Hand, und wir werden auch darüber nicht informiert.

Somit rate ich EUCH, grade auch bei Fusionen, etc. SELBST bei der KK nachzufragen und möglichst zu Beginn des Jahres eine EMPFEHLUNG ZUR OSTEOPATHIE bei Eurem Arzt zu erfragen (diese sollte möglichst keine Behandlungseinheiten beinhalten: 3, 6, was auch immer, sondern lediglich den Satz :“Osteopathische Behandlungen sind aus ärztlicher Sicht angeraten.“ o.ä.).

Eine Liste der gesetzlichen Kassen, bei denen ich bereits gelistet bin, können wir gern zukommen lassen.

Da ich eine Zulassung als Heilpraktikerin habe, wäre natürlich auch die Abrechnung über eine entsprechende Zusatzversicherung möglich, dazu bald mehr.

Eine gute Woche!


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Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen…

08.11.2021

Liebe Patienten, liebe Freunde, liebe Interessenten!

Jeder von Euch kennt das: es zwickt nicht unbedingt dann, wenn der Physiotherapeut/Osteopath/Orthopäde Zeit für Euch hat.

Meist kommt es gar zum unglücklichsten Zeitpunkt.

Wir haben uns nun lange Gedanken gemacht, wie wir eine gute Lösung finden, um möglichst vielen Menschen möglichst zeitnah zu helfen:

  1. Wir nehmen in diesem Jahr leider keine neuen Patienten mehr an.
  2. Ich behalte mir vor, Behandlungszeiten je nach Indikation zu vergeben (hier kann es sein, dass ich entscheide, dass eine erste Behandlung zwar IMMER 50 – 55 Minuten dauert, eine weitere Behandlung aber entsprechend kürzer sein darf, wie gesagt, je nach Beschwerdebild). Wenn Behandlungszeiträume kürzer sind (30 – 45 Minuten), wird natürlich das Honorar entsprechend kleiner, das versteht sich von selbst.
  3. Ab Januar 2022 (nach Absprache bereits jetzt) werden alle Vorsorgetermine für Erwachsene mit 45 Minuten angesetzt, mit entsprechend kleinerem Honorar.
  4. Wir werden Notfalltermine von 30 Minuten pro Woche frei halten, die ausdrücklich nur kurz vorher vergeben werden können. Diese Termine legen wir je nach Auslastung des restlichen Kalenders, so das es mal ein Termin um 9h morgens, 14h oder auch 16h sein kann.

Zeit ist neben Kompetenz;-) das kostbarste Gut eines Osteopathen, und ich möchte diese Zeit auch nicht beschneiden, aber es erscheint mir momentan als die beste Lösung, um auch akute Hilfe anbieten zu können.

Wenn jemand von EUCH vielleicht noch eine bessere Lösung hat oder gar einen kompetenten, zuverlässigen Manualtherapeuten / Osteopathen, der gerne freiberuflich bei uns einsteigen möchte,  immer her damit;-)

Herzensgrüsse, Maike und Nadine


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