FFP 2 Maskenpflicht ab 1.10.22

28.09.2022

Bundesweite Regelungen

Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Diess gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. 

 

Liebe Patienten, 

eine FFP 2 Maskenpflicht gilt ab dem 1.10.22 auch (wieder) in unserer Praxis

Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist wie oben beschrieben eine Anordnung der Bundesregierung. 

Gern können sowohl Einweg Masken als auch wiederverwertbare und waschbare, zertifizierte Masken in der Praxis erstanden werden. 

Ich selbst nutze die Masken von casada (www.casada.de) seit Monaten und bin sehr glücklich damit. 

Liebe Grüße!