Information zum Lockdown ab dem 16.12.2020: wir sind weiter für Sie da.

13.12.2020

Auszug aus der Verordnung des Landes NRW:

Nordrhein-Westfalen

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemiehttps://www.land.nrw/coronaCoronaschutzverordnung§ 12 Abs. 3 regelt unsere Tätigkeit:
(3) Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, zählen … nicht zu den Dienstleistungen im Sinne der vorstehenden Absätze. … Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig. Bei der Durchführung sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts beachtet werden.

Wir freuen uns sehr, als Praxisteam weiter für Sie da sein zu dürfen; bitte beachten Sie unsere Urlaubs- und Öffnungsinformationen für die Feiertage und ab dem 04.01.2021.

Hier noch eine weitere wichtige Information:

Es besteht die Möglichkeit, von uns einen Terminzettel zu erhalten, auf dem sich ein QR Code zur Bestätigung Ihres Termins befindet. Da Ihr Weg zu uns notwendig ist, können Sie Ihren Termin im Fall einer Überprüfung bestätigen, ohne dass dieser persönlich (telefonisch) überprüft werden muss. Bitte sagen Sie uns Bescheid, sollten Sie einen solchen Terminzettel (nur per email möglich) von uns wünschen.

Herzliche Grüße,

Maike Krämer und Nadine Neuhaus